eBay Frühling update. Was neues kommt auf uns zu?

Seit einigen Tagen hat eBay wichtige Anpassungen von den Grundsätzen angekündigt, die bereits in 2017 in Kraft treten. Was neues kommt auf die eBay-Händler zu? Eins ist sicher: Änderungen stehen vor der Tür und am besten wenn man schon jetzt diese umsetzt. Wir wollen kurz schildern was sich für die Verkäufer ändert und in wie weit wird das die Funktionalität unserer eBay Vorlagen beeinflussen.

Darf ich keine externen Links verwenden?

Die Antwort lautet – Ja! Die Nutzung von externen Links wird streng untersagt. Dies bezieht sich nicht nur auf anklickbare Links, aber im Prinzip auf jeden Versuch, um den Kunden auf eine andere Webseite außerhalb eBay weiterzuleiten. Es dürfen also keine Links in der Produktbeschreibung, auf den Shop-Seiten und -Überschiften, Verkäuferprofilseiten und auch in Newslettern oder Bildern vorhanden sein. Was in dieser Hinsicht interessant ist, Shop-Namen und -Logos dürfen auch keine Web-Adressen sein, also Angaben wie „.de“, „.com“ oder „.net“ sind verboten.  Die Einbettung von Links wir nur noch für Produktvideos oder rechtlich relevante Informationen gestattet, wobei beim Einbetten von Videos muss man sich an entsprechende Richtlinien halten.

Interne eBay Links, die den Käufer auf eine andere eBay Seite leiten, sind natürlich erlaubt. Dazu gehören folgende: andere Shop- oder Artikel-Seiten, „einen Verkäufer folgen“, das Hinzufügen zu den bevorzugten Verkäufern oder Nachrichten-Links.

Bemerkenswert ist die Mitteilung von eBay, dass extern gehostete Bilder und CSS-Dateien von diesen Änderungen nicht betroffen sind, deswegen kann man wie zuvor HTML Templates verwenden und die Produktbeschreibung um eine zusätzliche Bildergalerie ergänzen.

Kontakt mit dem Händler jetzt nur über eBay-Tools

eBay geht von der Annahme aus, dass die Produktbeschreibung nur Artikeldetails enthalten soll, die für das Produkt relevant sind. Aus diesem Grund sollen alle Kontaktinformationen des Händlers ausschließlich in den „Rechtlichen Informationen des Verkäufers“ stehen. Ab September 2017 wird es untersagt Kontaktinformationen in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil oder in den Ebay-Shops einzubinden. Dazu zählen Informationen, wie:

  • Telefonnummern
  • E-Mail-Adressen
  • Faxnummern
  • Links zu Profilen in sozialen Netzwerken.

Zukünftig soll der Kontakt nur mit dem eBay Nachrichten-Tool oder über „Preisvorschlag“ erfolgen. Das Unternehmen ist dessen bewusst, dass für bestimmte Branchen ein zuverlässiger Kundensupport ein Muss ist, daher wird die Telefonnummer des Servocetelefons über den Link „Frage stellen“ leicht zugänglich.

eBay wird dabei helfen, Angebote, die Kontaktinformationen beinhalten, zu identifizieren. Verkäufer, deren Angebote persönliche oder geschäftliche Kontaktinformationen enthalten, werden darüber benachrichtigt. Wer aber seine Angebote nicht rechtzeitig überarbeitet, kann ab September staunen, wenn er sein Angebot nicht mehr hochladen kann.

Wenn Sie unsere eBay Vorlagen nutzen, haben Sie schon vielleicht bemerkt, dass neben den Boxen für die Kontaktdaten eine rote Warnung angezeigt wird. Dies ist vorübergehend und soll nur zur Erinnerung dienen. In Kürze werden wir die Funktionalität unserer Vorlagen an die neuen Richtlinien anpassen. Zeitnah empfehlen wir keine große Änderungen an Ihren Vorlagen vorzunehmen. Wir sind in der Entwicklungsphase von neuen, verbesserten Templates. Diese können Sie bald verwenden.

Was kommt noch auf die eBay-Verkäufer zu?

Ab Sommer 2017 fordert eBay einen mehr kundenfreundlichen Retourenprozess. Die Verkäufer werden mit höherer Sichtbarkeit in den Suchergebnissen belohnt, wenn sie Ihren Kunden großzügige Rückgabefristen und kostenfreie Retouren anbeiten. eBay wird auch neue Suchfilter einführen, um Kunden das Finden der entsprechenden Angeboten zu erleichtern.

Änderungen kommen auch bei der Bildernutzung. Der eBay-Katalog soll die Sichtbarkeit der Angebote verbessern. In diesem Zusammenhang will sich das Unternehmen die Rechte zur Nutzung der Bilder und Produktinformationen einholen. Beides wird im eBay-Katalog hochgeladen. Auf zahlreichen internationalen eBay-Websites gilt diese Regelung ab Juli 2017, in Deutschland wird diese ab Herbst 2017 in Kraft treten. Die Händler werden auch detailliert über die Nutzung von Bildern informiert.

eBay hat nochmals an die Tatsache erinnert, dass aktive Inhalte in den Produktbeschreibung abgeschaltet werden. Mehr zum Thema „aktive Inhalte“ können Sie in unserem Blogbeitrag finden: Vermeiden Sie diese Fehler, wenn Sie eine eBay Vorlage erstellen

Fazit

Das Unternehmen hat also neue Änderungen angekündigt, die eine große Auswirkung auf den Online-Marktplatz haben werden. Diese Anpassungen sollen das Kauferlebnis steigern und für Einheitlichkeit der Angebote sorgen. Wir werden auch unsere eBay Vorlagen in Kürze anpassen, damit die den neusten Vorgaben entsprechen. Wir werden Sie über den aktuellen Stand der Arbeiten informieren. Dies wird in Form eines Newsletters oder eines neuen Blogbeitrages erfolgen.

Detaillierte Informationen zu dem Frühling Update können unter dem folgenden Link finden: News für gewerbliche Verkäufer Frühling 2017