Neue eBay Zahlungsabwicklung bei Eselt.de

Seit 2019 fordert eBay die deutschen Marktplatz-Verkäufer dazu auf, die neue Zahlungsabwicklung in Anspruch zu nehmen. Wie bei vielen Neuerungen, auch hier gibt es abweichende Meinungen unter den Verkäufern. Einige äußern sich kritisch gegenüber dem neuen Zahlungsmodell, es gibt aber auch einige, die das neue Modell positiv bewerten. Eins ist sicher, die neue Zahlungsabwicklung bietet den Kunden mehr Flexibilität, denn sie haben auch neuartige Zahlungsmethoden zur Auswahl, wie Google Pay und Apple Pay. Im Rückblick darauf, dass der Anteil der mobilen eBay-Nutzer von Jahr zu Jahr steigt, ist die Entwicklung in unseren Augen als positiv zu betrachten.

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie wir unsere Software an die neue eBay Zahlungsabwicklung angepasst haben.

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Cross Selling – ab jetzt integriert mit den Vorlagen

Im letzten Blogbeitrag: eBay Cross Selling – simpler Trick für mehr Umsatz haben wir unser neues Cross Selling Tool vorgestellt.

Die Anzahl von positiven Feedbacks, die wir von unseren Users bekommen haben, hat uns überrascht aber auch tierisch gefreut. Aus diesem Grund sind wir einen Schritt weiter gegangen und nun lässt eine die Cross-Selling-Galerie auch unmittelbar in die Vorlage einbauen.

Das ist bestimmt eine gute Nachricht für Verkäufer, die das Feature bereits benutzt haben, aber auch für die, die erst mit Eselt.de anfangen.

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eBay Cross Selling – simpler Trick für mehr Umsatz

Durch eBay Cross Selling den durchschnittlichen Warenkorbwert zu erhöhen ist eine der besten Verkaufsmethoden um den Umsatz eines Shops zu steigern. Professionelle Online-Händler nutzen sie, weil sie einfach so wirkungsvoll ist. Wir bei Eselt.de haben eine kostenfreie Cross Selling Galerie zur Verfügung gestellt, damit Sie weitere Artikel aus Ihrem Sortiment auf der Produktseite präsentieren können.

Was Cross Selling ist und wie Sie es in Ihre Angebote einbinden – erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

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„Nicht mehr vorrätig“ für Gültig bis auf Widerruf Angebote nutzen

Festpreisangebote jetzt nur mit „Gültig bis auf Widerruf“

Wie Sie vermutlich bereits wissen alle Festpreisangebote können seit einiger Zeit nur mit dem Angebotsdauer „Gültig bis auf Widerruf“ eingestellt werden. Ihre Angebote werden automatisch alle 30 Tage erneuert. Diese Änderung führe dazu, dass Ihre Listings länger aktiv bleiben, was massiv die Verkaufschancen erhöht und eine positive Auswirkung in externen Suchmaschinen hat.

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Gleiches Listing für eBay und Amazon. Möglich?

eBay und Amazon sind zwei Verkaufsplattformen, die auf den ersten Blick ähnlich zu sein scheinen, schließlich stellt man dort Produkte ein und erwartet eine Bestellung. In der Tat gibt es aber Unterschiede in der Angebotsgestaltung, in der Reichweite, sowie in der Kundenbasis. Jeder Online-Händler muss seine Produkte und seine Kundschaft gut kennen, um entscheiden zu können, auf welchem Marktplatz er handeln will. Eine gute Strategie, die sich für viele Verkäufer gut ausgezahlt hat, ist der Auftritt sowohl auf eBay als auch auf Amazon.

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